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Sozialwirtschaft und Recht

Auch in sozialen Unternehmen hat das wirtschaftliche Handeln eine große Bedeutung, denn auch soziale Unternehmen, wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindergärten, etc. müssen kostendeckend arbeiten.

 Aus diesem Grund wird in der Ausbildungsrichtung Sozialwesen das Fach „Sozialwirtschaft und Recht“ in der 12. Klasse drei Schulstunden pro Woche unterrichtet. Das Fach Sozialwirtschaft und Recht bildet einen Querschnitt aus den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Rechtslehre – in allen Bereichen allerdings mit besonderem Blick auf soziale Unternehmen und soziale Dienstleistungen.

In der 12. Klasse liegt der Fokus insbesondere auf den rechtlichen Grundlagen. Der Fachlehrplan gliedert sich hierbei in folgende vier Lernbereiche:

12. Jahrgangsstufe FOS

  • Lernbereich 1: Für ein soziales Unternehmen Kaufverträge abschließen

Im ersten Lernbereich geht es um den Abschluss von Kaufverträgen, die dabei geltenden Rechten und Pflichten sowie die verschiedenen Kaufvertragsstörungen. Hierbei werden wichtige Grundlagen für die Arbeit mit Gesetzestexten geschaffen.

  • Lernbereich 2: Für ein soziales Unternehmen Personal einstellen, führen und Arbeitsverträge beenden

Der zweite Lernbereich umfasst die gesamte Personalwirtschaft und deckt gewissermaßen den gesamten Ein- und Ausstellungsprozess von Personal ab. Beginnend mit der Ermittlung des Personalbedarfs endet der Prozess schließlich mit der Kündigung von Arbeitsverhältnissen.

  • Lernbereich 3: Soziale Dienstleistungen vermarkten

Der dritte Lernbereich ist sehr projekthaft aufgebaut. Ziel ist es für ein soziales Unternehmen, wie ein Altenheim, einen Kindergarten oder eine Behindertenwerkstatt ein Marketingkonzept zu entwickeln, um den Umsatz der sozialen Einrichtung langfristig zu sicher.

  • Lernbereich 4: Familien in besonderen Lebensumständen beraten

Der vierte Lernbereich betrachtet Familien in besonderen Lebensumständen. Hierbei wird vordergründig die gesetzliche Betreuung behandelt, die aufgrund der Hilfsbedürftigkeit eines Angehörigen notwendig sein kann. In diesem Zusammenhang werden im Speziellen die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Betreuungs­verfügung, einer Patientenverfügung sowie einer Vorsorgevollmacht geklärt.

Die Schülerinnen und Schüler erleben also, dass soziales Handeln und ökonomisches Handeln in sozialen Unternehmen sich gegenseitig bedingen und dass die Beachtung ökonomischer Gesetzmäßigkeiten den Erfolg sozialen Handelns nachhaltig beeinflusst.

13. Jahrgangsstufe FOS

  • Lernbereich 1: Junge Menschen in besonderen Lebensumständen beraten

Im ersten Lernbereich geht es beispielsweise um den Ablauf eines Strafprozesses, den Rechtsfolgen einer Straftat und den Besonderheiten des Jugendstrafrechts.

  • Lernbereich 2: Als Staatsbürger agieren

In diesem Lernbereich werden die Ziele des magischen Vier- bzw. Sechsecks einer sozialen Marktwirtschaft näher betrachtet, sowie die Merkmale und Auswirkungen einer angebots- und nachfrageorientierten Marktwirtschaft. Ursachen und Wirkungen von Inflation und Deflation, Arbeitsmarktpolitik, Herausforderungen der Zukunft wie bspw. der demographische Wandel und die Instrumente der europäischen Sozialpolitik sind weitere Themenschwerpunkte.

  • Lernbereich 3: Als Marktteilnehmer agieren

Der dritte Lernbereich umfasst u.a. das Ermitteln eines Marktpreises eines Produktes mit Hilfe Markt-Preis-Modells, die Analyse inwiefern sich Markteingriffe des Staates z. B. durch die Festlegung eines Mindestlohnes bzw. die Einführung der Mietpreisbremse auf den Markt auswirken und die Kennzeichen eines vollkommenen Marktes. Außerdem werden die Besonderheiten eines Sozialmarktes genauer betrachtet.

Weiterführende Informationen und Details können dem LehrplanPlus des Fachs Sozialwirtschaft und Recht entnommen werden.