Fachpraktische Ausbildung

„Im Praktikum habe ich gemerkt, welcher Beruf zu mir passt.“

„Mein persönliches Ziel, aus dem Praktikum Grundlegendes für die Zukunft mitzunehmen, wurde voll erfüllt.“

„Dass Teamwork das A und O ist, fällt erst im Praktikum stark auf.
Selbstbewusstsein, Eigeninitiative und Kontaktfreude steigen im Praktikum von 0 auf 100%“

Schüler*innen im Schuljahr 2021/22

1. Allgemeines

  • Das Praktikum erfolgt in der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule.
  • Die Schule teilt die vorhandenen Praktikumsstellen zunächst vorläufig zu, der Betrieb bestätigt anschließend die Zuteilung in der Regel nach einem persönlichen Gespräch mit dem Bewerber.
  • Die Schüler*innen sollen grundsätzlich „übliche“ Arbeitsabläufe in einem Unternehmen/einer Ver­waltung kennen lernen und auch möglichst selbsttätig Arbeiten durchführen.
  • Es gilt die im Betrieb übliche Wochenarbeitszeit für Arbeitnehmer, mindestens aber 35 Zeit­stunden, höchstens 40 Zeitstunden (ohne Pausen gerechnet). Das Praktikum findet wochen­tags (Montag bis Freitag) zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends statt. Zu beachten sind bei Minderjährigen auch die gesetzlichen Vorschriften über die tägliche Höchstarbeitszeit.
  • Die Schüler*innen sind in der Regel im zweiwöchigen Wechsel in der Schule und an der Praktikumsstelle. Insgesamt umfasst das Praktikum im gesamten Schuljahr ca. 18 Wochen. Der Praktikumsplan wird vor Ende des laufenden Schuljahres auf der Internetseite der Schule einge­stellt.
  • Die Schüler*innen wechseln zum zweiten Schulhalbjahr die Praktikumsstelle. Somit sind die SchülerInnen insgesamt ca. 9 Wochen an einer Praktikumsstelle und lernen zwei verschiedene Arbeitsbereiche / Einrichtungen kennen.
  • An schulfreien Tagen und in den Ferien entfällt das Praktikum.

    Weitere allgemeine Informationen finden Sie hier.

2. Aufgaben der Praktikumsstelle

  • Ansprechpartner im Praktikum für die Schule sollte in der Regel diejenige Person sein, die auch für die Praktikanten zuständig ist. Ansprechpartner in der Schule ist die/der Praktikumsbetreue­r*in, die/der in regelmäßigen Abständen die Praktikumsbetriebe und die Schüler*innen im Prakti­kum besucht. Die/der Praktikumsbetreuer*in (Lehrer*in) meldet sich zum Besuch in der Re­gel nicht an. Im Allgemeinen versuchen die Lehrkräfte an einem Tag eine bestimmte Region anzufahren und dort alle Schüler*innen zu besuchen. Sollte der eigentliche An­sprechpartner nicht zur Verfügung steht, genügt es, wenn die Lehrkraft mit einem/einer anderen Mitarbeiter*in – evtl. auch nur kurz – sprechen kann.
  • Die Praktikumsstelle bewertet die Leistungen der/des Schüler*in. Hierzu stellt die Schule geeignete Bewertungshilfen (Vordruck/Kopiervorlage im Praktikumsplaner) für die Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Gesundheit und für die Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung zur Verfügung.
  • Falls die/der Schüler*in mit offenen Lebensmitteln zu tun hat (z. B. Zubereitung von Speisen, Ar­beiten an der Wursttheke im Einzelhandel) haben die Ansprechpartner im Betrieb dafür Sorge zu tragen, dass die/der Schüler*in die notwendige Lebensmittelbelehrung hat. Lebensmittelbe­lehrungen erfolgen i.d.R. durch das Gesundheitsamt oder durch einen Arzt.
  • Bitte beachten Sie: Aus versicherungsrechtlichen Gründen dürfen die Schülerinnen und Schüler nicht als Fahrzeuglenker*in eingesetzt werden!

3. Aufgaben des Praktikanten

  • Die Schüler*innen führen einen Tätigkeitsnachweis (Wochenbericht), in den sie in Kurzform die täglichen Tätigkeiten, die tägliche Arbeitszeit und eventuelle Fehltage eintragen. Die Prakti­kumsstellen werden gebeten, durch Unterschrift die inhaltliche Richtigkeit sowie Anwesenheit und ggf. Fehlzeiten zu bestätigen. Der Tätigkeitsnachweis wird nach jedem Praktikumsblock der praktikumsbetreuenden Lehrkraft der Schule vorgelegt.
  • Im Krankheitsfall sind die Schüler*innen angehalten, unverzüglich den Betrieb und die Schule zu verständigen.
  • Die Schüler*nnen schreiben im Schuljahr mehrere Praktikumsberichte und halten in der Regel ein Referat zum Praktikumsbetrieb. Über die inhaltlichen und formalen Anforderungen an die Berichte werden sie in der Schule informiert. Die Wochenberichte sind von der/dem Schüler*in und der Praktikumsstelle zu unterschreiben. Die Praktikumsstelle ist berechtigt, bei sachlich un­richtigen Angaben eine Textänderung zu fordern. Selbstverständlich kann die Praktikumsstelle auch verlangen, dass Inhalte, die der Geheimhaltung unterliegen, gestrichen werden. Den Be­richt legen die Schüler*innen anschließend der praktikumsbetreuenden Lehrkraft vor.

Eine kompakte Version dieser Informationen finden Sie auch in der folgenden Präsentation. Bei weiteren Fragen zur Fachpraktischen Ausbildung wenden Sie sich gerne an Herrn Riedl.

4. Kosten / Vergütung

  • Die Schüler*innen dürfen keine Vergütung verlangen oder erhalten, ein Fahrtkostenzuschuss kann in besonderen Fällen gewährt werden.
  • Für die Praktikumsstelle fallen durch den Praktikanten keine zusätzlichen Versicherungskosten an. Die SchülerInnen sind pflichtgemäß gegen Schäden gegenüber Dritten haftpflichtversichert. Die Schülerin/der Schüler ist auch gegen Unfall versichert.

Informationen zum Praktikum in der Ausbildungsrichtung
Gesundheit

Flyer Praktikum Gesundheit

Informationen zum Praktikum in der Ausbildungsrichtung
Sozialwesen

10_Anhang 10_Flyer Praktikum Sozialwesen

Informationen zum Praktikum in der Ausbildungsrichtung
Wirtschaft und Verwaltung

09_Anhang 9_Flyer Praktikum Wirtschaft