Zu Beginn des Schuljahrs gibt es (für Schüler der Jahrgangsstufen 12 und 13) eine Informationsveranstaltung zur Notenberechnung. Hier werden die wesentlichen Rahmenbedingungen erläutert.
Die rechtliche Grundlage für die Bildung des (Fach)Abiturschnitts bildet §35 FOBOSO. Eine Übersicht bietet die Anlage 4 zu §27 FOBOSO.
Die FOS und BOS Neumarkt oder auch die FOS und BOS Traunstein stellen Excel-Tabellen zur Berechnung des Notenschnittes zur Verfügung.
Diese können hier heruntergeladen werden.
Während in der Excel-Datei aus Neumarkt die 25 einzubringenden Leistungen selbst gewählt werden müssen, wählt das Programm aus Traunstein automatisch die 25 besten Leistungen aus, wobei natürlich die FOBOSO eingehalten wird. Für die Ergebnisse wird seitens der Ersteller keine Verantwortung übernommen.
Zur Orientierung finden Sie die Präsentation vom 13.09.23 mit einem Beispiel (Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung) zur Berechnung eines Fachabiturschnitts unten.
Bei allgemeinen oder individuellen Fragen zur Notenberechnung können Sie sich gerne an Hr. Kenzel wenden.