Fachpraktische Ausbildung

„Das Praktikum in der 11. Jahrgangsstufe ist das besondere Kennzeichen der Fachoberschulen. In Summe sind die Schülerinnen und Schüler der 11. Jahrgangsstufe ein halbes Schuljahr in Praktikumsbetrieben tätig. Sie erhalten dort einen guten Einblick in die Berufswelt und wissen danach sehr genau, ob die gewählte Ausbildungsrichtung die richtige für sie ist. Als praktikumsbetreuende Lehrkraft ist es sehr spannend die Schüler in den Praktikumsstellen zu besuchen und somit eine „außerschulische“ Sicht auf das Potential unserer Schüler gewinnen zu können. Häufig erkennen diese ihre besonderen Stärken in der Praxis und sind dann durch den Wechsel zwischen Praxis und Schule wieder motivierter für den Schulunterricht.“

Hr. Vath
(Schulleiter)

„Alle Schülerinnen und Schüler der FOS Germering durchlaufen die fachpraktische Ausbildung. In der 11. Klasse verbringen unsere Schüler rund die Hälfte der Zeit bei unseren Kooperationspartnern. Durch das große Engagement der Unternehmen und sozialen Einrichtungen, unseren Schülerinnen und Schülern einen möglichst detaillierten und authentischen Einblick in die betriebliche Realität zu verschaffen, wird der Praktikumserfolg gewährleistet: Die Schüler begegnen der Arbeitswelt mit all den auftretenden Problemen, sammeln Erfahrungen in verschiedenen Tätigkeitsfeldern und erwerben berufsbezogene und praktische Kompetenzen. Aus diesem Grunde stellt die fachpraktische Ausbildung für mich das Herz unserer FOS dar.“

Hr. Riedl
(Schulbeauftragter für die fachpratische Ausbildung)

„Das Praktikum im Fachbereich Gesundheit an der FOS bietet den Schülerinnen und Schülern wertvolle Einblicke in die verschiedenen Bereiche des Gesundheitswesens. Dort können theoretische Kenntnisse vertieft und auch viel neues Wissen in einem realen Umfeld, wie beispielsweise einer Klinik oder Arztpraxis, hinzugewonnen werden. Neben dem Wissen lernen die Schüler auch sich in ein bestehendes Team einzubinden und übernehmen dabei kleinere wichtige Aufgaben. Durch die zwei Praktika in den beiden Bereichen „Pflege“ und „Medizin“ bekommen die Schüler einen breitgefächerten Einblick in verschiedene Richtungen des Gesundheitswesens.“

Fr. Schiermeier
(Praktikumsbetreuende Lehrerin – Gesundheit)

„Das Praktikum in der 11. Klasse ist eine echte Besonderheit unserer Schulart, der FOS. Die theoretischen Inhalte aus dem Unterricht können so direkt in der Praxis angewandt werden, umgekehrt können Erfahrungen aus dem Praktikum so besser verstanden und eingeordnet werden. Eine perfekte Ergänzung! Die Schülerinnen und Schüler verbringen insgesamt die Hälfte des Schuljahres in zwei unterschiedlichen Betrieben oder Einrichtungen. So bekommen sie nicht nur oberflächliche Einblicke, sondern werden Teil des Teams und bekommen das volle Aufgabenspektrum des jeweiligen Berufes mit. Das finde ich eine tolle Gelegenheit, eigene Talente und Stärken zu entdecken und sich als Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Unsere Schüler tragen Verantwortung in den Betrieben und nehmen aktiv am Geschehen teil. So stellt sich meist auch schnell heraus, ob ein Beruf „zu einem passt“. Ich persönlich finde die Tätigkeit als praktikumsbetreuende Lehrkraft sehr schön, weil man die Schüler nochmal von einer ganz anderen Seite kennenlernt und sie bei den kleinen Herausforderungen dieses großen Schrittes in das Arbeitsleben begleiten und unterstützen kann. Es ist toll, ihre fachliche wie menschliche Weiterentwicklung in diesem Jahr zu beobachten.“

Fr. Schön
(Praktikumsbetreuende Lehrerin – Sozialwesen)

1. Allgemeines

  • Das Praktikum erfolgt in der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule.
  • Die Schule teilt die vorhandenen Praktikumsstellen zunächst vorläufig zu, der Betrieb bzw. die Einrichtung bestätigt anschließend die Zuteilung in der Regel nach einem persönlichen Gespräch mit dem Bewerber.
  • Die Schülerinnen und Schüler sollen grundsätzlich „übliche“ Arbeitsabläufe in einem Unternehmen/einer Verwaltung/einer Einrichtung kennen lernen und auch möglichst selbsttätig Arbeiten durchführen.
  • Es gilt die im Betrieb der Einrichtung übliche Wochenarbeitszeit für Arbeitnehmer, mindestens aber 38 Zeitstunden, höchstens 40 Zeitstunden (ohne Pausen gerechnet). Das Praktikum findet wochentags (Montag bis Freitag) zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends statt. Zu beachten sind bei Minderjährigen auch die gesetzlichen Vorschriften über die tägliche Höchstarbeitszeit.
  • Die Schülerinnen und Schüler sind in der Regel im zweiwöchigen Wechsel in der Schule und an der Praktikumsstelle. Insgesamt umfasst das Praktikum im gesamten Schuljahr ca. 18 Wochen. Der Praktikumsplan wird vor Ende des laufenden Schuljahres auf der Internetseite der Schule einge­stellt.
  • Die Schülerinnen und Schüler wechseln zum zweiten Schulhalbjahr die Praktikumsstelle. Somit sind die Schülerinnen und Schüler insgesamt ca. 9 Wochen an einer Praktikumsstelle und lernen zwei verschiedene Arbeitsbereiche / Einrichtungen kennen.
  • An schulfreien Tagen und in den Ferien entfällt das Praktikum.

    Weitere allgemeine Informationen finden Sie hier.

    2. Aufgaben der Praktikumsstelle

    • Ansprechpartner im Praktikum für die Schule sollte in der Regel diejenige Person sein, die auch für die Praktikanten zuständig ist. Ansprechpartner in der Schule ist jeweils die praktikumsbetreuende Lehrkraft, welche in regelmäßigen Abständen die Praktikumsbetriebe und die Schülerinnen und Schüler im Prakti­kum besucht. Die praktikumsbetreuende Lehrkraft meldet sich zum Besuch in der Re­gel nicht an. Im Allgemeinen versuchen die Lehrkräfte an einem Tag eine bestimmte Region anzufahren und dort alle Schülerinnen und Schüler zu besuchen. Sollte der eigentliche An­sprechpartner nicht zur Verfügung steht, genügt es, wenn die Lehrkraft mit einem anderen Mitarbeiter – evtl. auch nur kurz – sprechen kann.
    • Die Praktikumsstelle bewertet die Leistungen der Schülerin bzw. des Schülers. Hierzu stellt die Schule geeignete Bewertungshilfen (Vordruck/Kopiervorlage im Praktikumsplaner) für die Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Gesundheit und für die Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung zur Verfügung.
    • Falls die Schülerin bzw. der Schüler mit offenen Lebensmitteln zu tun hat (z. B. Zubereitung von Speisen, Ar­beiten an der Wursttheke im Einzelhandel) haben die Ansprechpartner im Betrieb dafür Sorge zu tragen, dass die Schülerin bzw. der Schüler die notwendige Lebensmittelbelehrung hat. Lebensmittelbe­lehrungen erfolgen i.d.R. durch das Gesundheitsamt oder durch einen Arzt.
    • Bitte beachten Sie: Aus versicherungsrechtlichen Gründen dürfen die Schülerinnen und Schüler nicht als Fahrzeuglenker eingesetzt werden!

    3. Aufgaben des Praktikanten

    • Die Schülerinnen und Schüler führen einen Tätigkeitsnachweis (Wochenbericht), in den sie in Kurzform die täglichen Tätigkeiten, die tägliche Arbeitszeit und eventuelle Fehltage eintragen. Die Prakti­kumsstellen werden gebeten, durch Unterschrift die inhaltliche Richtigkeit sowie Anwesenheit und ggf. Fehlzeiten zu bestätigen. Der Tätigkeitsnachweis wird nach jedem Praktikumsblock der praktikumsbetreuenden Lehrkraft der Schule vorgelegt.
    • Im Krankheitsfall sind die Schülerinnen und Schüler angehalten, unverzüglich den Betrieb und die Schule zu verständigen.
    • Die Schülerinnen und Schüler schreiben im Schuljahr mehrere Praktikumsberichte und halten in der Regel ein Referat zum Praktikumsbetrieb. Über die inhaltlichen und formalen Anforderungen an die Berichte werden sie in der Schule informiert. Die Wochenberichte sind von der Schülerin bzw. dem Schüler und der Praktikumsstelle zu unterschreiben. Die Praktikumsstelle ist berechtigt, bei sachlich un­richtigen Angaben eine Textänderung zu fordern. Selbstverständlich kann die Praktikumsstelle auch verlangen, dass Inhalte, die der Geheimhaltung unterliegen, gestrichen werden. Den Be­richt legen die Schülerinnen und Schüler anschließend der praktikumsbetreuenden Lehrkraft vor.

    Eine kompakte Version dieser Informationen finden Sie auch in der folgenden Präsentation. Bei weiteren Fragen zur Fachpraktischen Ausbildung wenden Sie sich gerne an Herrn Riedl.

    4. Kosten / Vergütung

    • Die Schülerinnen und Schüler dürfen keine Vergütung verlangen oder erhalten, ein Fahrtkostenzuschuss kann in besonderen Fällen gewährt werden.
    • Für die Praktikumsstelle fallen durch den Praktikanten keine zusätzlichen Versicherungskosten an. Die Schülerinnen und Schüler sind pflichtgemäß gegen Schäden gegenüber Dritten haftpflichtversichert. Die Schülerin bzw. der Schüler ist auch gegen Unfall versichert.

    Informationen zum Praktikum in der Ausbildungsrichtung
    Gesundheit

    Flyer Praktikum Gesundheit

    Informationen zum Praktikum in der Ausbildungsrichtung
    Sozialwesen

    Flyer Praktikum Sozialwesen

    Informationen zum Praktikum in der Ausbildungsrichtung
    Wirtschaft und Verwaltung

    Flyer Praktikum Wirtschaft