Allgemeine Informationen
In den Jahrgangsstufen 12 und 13 der Fachoberschule findet ergänzend zum Unterricht in den allgemeinbildenden Fächern und in den Profilfächern Unterricht in zwei bzw. einem Wahlpflichtfach statt.
Eine Übersicht, sowie detaillierte rechtliche Informationen finden Sie in der Schulordnung.
Informationen zur Durchführung der Wahl der Wahlpflichtfächer finden Sie unten.

Kurzbeschreibungen der Inhalte der Wahlpflichtfächer finden Sie hier.
Ablauf an der FOS Germering
Der Zeitraum für die Wahl der Wahlpflichtfächer ist im Terminplan angegeben. Die Wahl wird über WebUntis durchgeführt.
- Im Vorfeld gibt es für die 11. Jahrgangsstufe eine Informationsveranstaltung
- Für die Jahrgangsstufe 12 müssen genau zwei Wahlpflichtfächer gewählt werden
- Für die Jahrgangsstufe 13 muss genau ein Wahlpflichtfach gewählt werden.
- Eine Übersicht über das potentielle Angebot im kommenden Schuljahr finden Sie oben.
Beachten Sie zusätzlich folgende Hinweise:
- Einzelne Wahlpflichtfächer können nur in einer der Jahrgangsstufen 12 oder 13 gewählt werden.
- Einzelne Wahlpflichtfächer sind nur für bestimmte Zweige (G/S/W) wählbar.
- Sie können sich nur für Wahlpflichtfächer anmelden, welche Sie auch tatsächlich besuchen dürfen.
- Ein Wechsel des Wahlpflichtfachs ist nach dem Wahlzeitraum nicht mehr möglich

Zusammenfassung
Technische Hinweise
- Die Wahl erfolgt über WebUntis (mit den bekannten individuellen Zugangsdaten)
- Die Anmeldung für die Wahlpflichtfächer ist nur im angegebenen Zeitraum möglich
- Beachten Sie, dass Sie das richtige Schuljahr (2026/27) auswählen
- Die Anmeldung ist nicht möglich mit der WebUntis-App
Eine Erläuterung der Durchführung der Wahl finden Sie auch in dem Video unten.
Nachwahl der Wahlpflichtfächer
Die Nachwahl der Wahlpflichtfächer betrifft nur Schülerinnen und Schüler, deren gewählte Wahlpflichtfächer im kommenden Schuljahr nicht angeboten werden können. Ausschließlich die betroffenen Personen werden per E-Mail über den Ablauf informiert.
Wenden Sie sich bei Fragen frühzeitig an die zuständigen Lehrkräfte.