Streben Sie die allgemeine Hochschulreife an, die das Studium aller Studiengänge an Universitäten ermöglicht, müssen Sie zusätzlich zur fachgebundenen Hochschulreife noch Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweisen. Dieser Nachweis – mit mindestens der Note „ausreichend“ bewertet – kann auf verschiedene Weise erbracht werden. Die einzelnen Bestimmungen finden Sie in einem Merkblatt über den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an der beruflichen Oberschule (Stand: September 2022), welches Sie hier herunterladen können.
Französisch
Französisch (Anfänger)
Parlez-vous français?
Der Unterricht ist auf absolute Anfänger ausgerichtet. Im vierstündigen Fach erwerben die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen in den Bereichen Wortschatz (situationsgerechte und gängige Formulierungen im Alltag), grundlegender Grammatik, interkultureller Kompetenz (Feste und Bräuche, Geographie, Sehenswürdigkeiten, Lebensgewohnheiten und aktuelle Ereignisse). Kommunikative Kompetenzen wie Hör- und Sehverstehen, Leseverstehen, Sprechen, Schreiben und Sprachmittlung werden im Unterricht verstärkt geschult.
In den Unterricht kann nur aufgenommen werden, wer in Französisch noch nicht über Kenntnisse auf der Niveaustufe B1 gemäß dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen verfügt.
Dieser Kurs darf von Schülerinnen und Schülern der 13. Klasse nur belegt werden, so-weit in der 12. Jahrgangsstufe der Kurs noch nicht belegt worden ist und die oben beschriebenen Voraussetzungen gelten.
Festgelegtes Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Fremdsprachen ist am Ende des Schuljahres A2.
Der Unterricht wird in der Jahrgangsstufe 12 nach der Fachabiturprüfung in vollem Umfang für Schülerinnen und Schüler der zukünftigen 13. Klasse weitergeführt (FOBOSO § 21 Abs. 1 Satz 7).
Französisch (fortgeführt)
Le français c’est marrant
Dieses Wahlpflichtfach richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die bereits über Kenntnisse auf der Niveaustufe B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Fremdsprachen verfügen. Der bereits ausreichend große Wortschatz wird um idiomatische Wendungen verfeinert, im Bereich Grammatik werden Strukturen wie der subjonctif présent verfestigt und gleichermaßen die interkulturellen Kompetenzen geschult (z. B. Frankreich – Deutschland kontrastiv, Umgang mit Stereotypen). Auch in Französisch fortgeführt stehen im Unterrichtsgeschehen die kommunikativen Kompetenzen im Vordergrund.
Festgelegtes Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Fremdsprachen ist am Ende des Schuljahres B1+.
Spanisch
Spanisch (Anfänger)
Der Unterricht ist auf absolute Anfänger ausgerichtet. Im vierstündigen Fach erwerben die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen in den Bereichen Wortschatz (situationsgerechte und gängige Formulierungen im Alltag), grundlegender Grammatik, interkultureller Kompetenz (Feste und Bräuche, Geographie, Sehenswürdigkeiten, Lebensgewohnheiten und aktuelle Ereignisse). Kommunikative Kompetenzen wie Hör- und Sehverstehen, Leseverstehen, Sprechen, Schreiben und Sprachmittlung werden im Unterricht verstärkt geschult.
In den Unterricht kann nur aufgenommen werden, wer in Spanisch noch nicht über Kenntnisse auf der Niveaustufe B1 gemäß dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen verfügt.
Dieser Kurs darf von Schülerinnen und Schülern der 13. Klasse nur belegt werden, soweit in der 12. Jahrgangsstufe der Kurs noch nicht belegt worden ist und die oben beschriebenen Voraussetzungen gelten.
Festgelegtes Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Fremdsprachen ist am Ende des Schuljahres A2.
Der Unterricht wird in der Jahrgangsstufe 12 nach der Fachabiturprüfung in vollem Umfang für Schülerinnen und Schüler der zukünftigen 13. Klasse weitergeführt (FOBOSO § 21 Abs. 1 Satz 7).